Die maschinenlesbare Zone des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland

Stand: 30. April 2023

Maschinenlesbare Zone des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland (Rückseite)
Maschinenlesbare Zone des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland (EU-Version / Muster)

Inhalt

Der maschinenlesbare Bereich (Machine Readable Zone = MRZ)

Der Personalausweis orientiert sich an der Spezifikation Doc 9303 Machine Readable Travel Documents .

Wie es der Name dieser Spezifikation schon sagt, sind diese Dokumente zum (einfachen/schnellen) Reisen gedacht. Damit dies möglich wird, enthält der Personalausweis neben der VIZ (= Visual Inspection Zone = Sichtprüfungsbereich) noch die MRZ (= Machine Readable Zone = maschinenlesbarer Bereich).

Wofür wird die MRZ benötigt?

Während die VIZ dafür bestimmt ist, von Menschen ausgewertet zu werden, ist die MRZ dazu gedacht, maschinell mit Hilfe von Lesegeräten erfasst zu werden.

Das manuelle Abgleichen von Daten durch einen Menschen dauert entsprechend lange, während eine Maschine diese Aufgabe sehr schnell erledigen kann.

Es gibt entsprechende Software, die nicht nur die MRZ, sondern auch die VIZ lesen kann (z. B. MRZ Scanning SDK - Smart Engines ).

Die VIZ zu erfassen ist dabei deutlich schwerer, weil dafür nicht die für Maschinenlesbarkeit bevorzugte Schriftart OCR-B verwendet wird, bei der jeder Buchstabe und jede Zahl die gleichen Dimensionen und die gleichen Abstände haben.

In der Spezifikation wird zwar erwähnt, dass die Buchstaben in der MRZ nur aus Großbuchstaben bestehen sollen, jedoch finden sich in der Praxis keine Kleinbuchstaben in der MRZ.

Versuche haben gezeigt, dass Software zum Scannen der MRZ nicht fehlerfrei arbeitet, wenn in der MRZ Kleinbuchstaben verwendet werden.

Diese Erfahrung stimmt mit den zugelassenen Zeichen in Teil 3 der Spezifikation für maschinenlesbare Reisedokumente überein (siehe dort 4.4 Print Specifications), so dass hier von einem Muss-Kriterium gesprochen werden sollte.

Die Aufgaben der MRZ gemäß Spezifikation sind:

Aufbau einer MRZ

Im Folgenden wird der Aufbau der MRZ im Personalausweis betrachtet. Nachdem es sich hierbei um ein Dokument im TD1-Format (Scheckkartenformat) handelt, auf dem entsprechend wenig Platz vorhanden ist, wurde im Gegensatz zum größeren Reisepass die MRZ auf 3 Zeilen, anstatt nur auf zwei Zeilen aufgeteilt.

Hinweis: Während das Layout der VIZ unterschiedlich ausfallen kann, gibt es bei der MRZ keinen Spielraum für die Anordnung auf dem Dokument.

Nachfolgend die MRZ des Personalausweismusters der Bundesrepublik Deutschland. Um die Positionsangaben in der darunter stehenden Tabelle besser nachvollziehen zu können, wurde eine rote Hilfszeile eingefügt. Jede Zeile besteht aus 30 Zeichen. Leerzeichen werden mit Leerzeichen dargestellt.

1. Zeile:

Abbildung der MRZ auf der Rückseite des Personalausweismusters der Bundesrepublik Deutschland
Zeile 1 der MRZ des Personalausweismusters der Bundesrepublik Deutschland
Position
Länge
Inhalt
Muster
1-2
2
Dokumenttyp
ID

Die Beschreibung in der Spezifikation ist hierzu etwas schwammig. Das erste Zeichen soll ein "A", "C" oder "I" sein.

"I" steht offensichtlich für "Identity", also "Identitätsausweis". Daneben gibt es für TD1-Dokumente noch ein "Crew Member Certificate" (= Besatzungsmitgliedszertifikat, bzw. Ausweis für ein Besatzungs-Mitglied eines Flugzeugs). Dieser soll mit "AC" kenntlich gemacht werden.

Demzufolge gibt es für Dokumente im TD1-Format nur 2 Arten.


Das zweite Zeichen darf von dem herausgebenden Staat, bzw. der herausgebenden Organisation frei gewählt werden. Um aber Verwechslungen zu vermeiden:

  • darf kein "V" verwendet werden
  • darf "I" nicht nach "A" folgen ("AI"),
  • und darf "C" nicht nach "A" folgen ("AC"), außer bei Ausweisen für Besatzungsmitglieder.

Die Bundesrepublik Deutschland hat hier ein "D" genommen, das zusammen mit dem vorangestellten "I" die Kennzeichnung für den Personalausweis sein soll (siehe Informationsschrift des BMI ).

3-5
3
Staat/Organisation
DLeerzeichenLeerzeichen

Auch schon vor der angeblichen Wiedervereinigung hatten Fahrzeughalter in der Bundesrepublik Deutschland ein "D" im Kennzeichen, während in der DDR korrekt "DDR" verwendet wurde.

"D" soll hier für "Bundesrepublik Deutschland" stehen, obwohl es grundlegende Unterschiede zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Deutschland gibt.

Letzteres ist ein hoheitlicher Staat, während die Bundesrepublik Deutschland nur diesen Staat noch immer nach Besatzungsrecht verwaltet.

6-14
9
Ausweisnummer
L01X00T47
15
1
Prüfsumme
1
16-30
15
Optionale Daten
LeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichen

2. Zeile:

Abbildung der MRZ auf der Rückseite des Personalausweismusters der Bundesrepublik Deutschland
Zeile 2 der MRZ des Personalausweismusters der Bundesrepublik Deutschland
Position
Länge
Inhalt
Muster
1-6
6
Geburtstag
830812
7
1
Prüfsumme
6
9-14
6
Gültigkeitsdatum
310801
15
1
Prüfsumme
1

Gemäß Spezifikation ist an dieser Stelle ein 3-stelliger Code nach ISO-Norm 3166 für die Staatsangehörigkeit vorgesehen.

Gemäß Norm sollte das die Zeichenfolge "DEU" für den Staat "Deutschland" sein, jedoch findet sich hier nur ein "D", das es offiziell nicht gibt und für die Verwaltungseinrichtung "Bundesrepublik Deutschland" steht.

19-29
11
Optionale Daten
2108LeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichen

Die Bundesrepublik Deutschland nutzt im Bereich für optionale Daten seit 2021 eine Versionsnummer (siehe Personalausweisportal - Startseite - Neue Vorgaben für Personalausweis und Pass ).

Offenbar wird hierzu die letzte Änderung am Personalausweis im Format YYMM verwendet.

30
1
Prüfsumme
7

3. Zeile:

Abbildung der MRZ auf der Rückseite des Personalausweismusters der Bundesrepublik Deutschland
Zeile 3 der MRZ des Personalausweismusters der Bundesrepublik Deutschland
Position
Länge
Inhalt
Muster
1-30
30
Name
MUSTERMANNLeerzeichenLeerzeichenERIKALeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichenLeerzeichen

Prüfsummen berechnen

Eine Prüfsumme stellt sicher, dass die auf dem Personalausweis gespeicherten Daten korrekt sind.

In der MRZ des Personalausweises gibt es vier Prüfsummen:

Für den Personalausweis, bzw. für Reisedokumente allgemein, wurde ein spezielles Prüfverfahren entwickelt. Die Prüfziffern werden auf den Modulus 10 mit einer sich ständig wiederholenden Gewichtung von 731 731... wie folgt berechnet:

  1. Multipliziere von links nach rechts jede Ziffer des betreffenden, numerischen Datenelements mit der Gewichtungszahl, die sich an der entsprechenden Stelle befindet.
  2. Addiere das Produkt jeder Multiplikation
  3. Teile das Ergebnis durch 10
  4. Der Rest ist die Prüfziffer

Wird die Berechnung der Prüfziffer auf Datenelemente angewendet, die alphabetische Zeichen enthalten, müssen die Zeichen A bis Z fortlaufend die Werte 10 bis 35 haben.

Es folgen zur Veranschaulichung die Berechnungen der Prüfziffern der Ausweis-/Seriennummer und des Gültigkeitsdatums des Personalausweismusters.

Ausweis-/Seriennummer

L01X00T47

Wert
Entspricht
Gewichtung
Multiplikation
L
21
7
147
0
0
3
0
1
1
1
1
X
33
7
231
0
0
3
0
0
0
1
0
T
29
7
203
4
4
3
12
7
7
1
7

Die Summe der Multiplikationen ergibt 601 / 10 = 60,1 = Prüfsumme 1.

Gültigkeitsdatum

Datumsangaben werden in der MRZ im Format YYMMTT geschrieben: 01.08.2031 = 310801

Wert
Gewichtung
Multiplikation
3
7
21
1
3
3
0
1
0
8
7
56
0
3
0
1
1
1

Die Summe der Multiplikationen ergibt 81 / 10 = 8,1 = Prüfsumme 1.

Noch Fragen zur maschinenlesbaren Zonze des Personalausweises?

Fragen im Zusammenhang mit der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises können anonym über den Bereich Häufig gestellte Fragen (FAQ) übermittelt werden (Eingabeformular unterhalb der Fragen), oder mit Hilfe einer persönlich beantworteten Supportanfrage.

Sind die Antworten darauf von allgemeinem Interesse und nicht zu speziell, werden sie in diese Informationsseite aufgenommen, so dass sie allen Lesern zur Verfügung stehen.

Hinweis zum Urheberrecht

Die Verwendung der Abbildungen des Personalausweises sind gemeinfrei nach § 5 Urheberrechtsgesetz .

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